Gebrannte CDs kein Durchsuchungsgrund
sowas geht auch nur in Amerika ...
ueber einen harmlosen Autofahrer und den Eigentum in seinem Wagen. [...]
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06.06.2006
Gebrannte CDs kein Durchsuchungsgrund
Ein Berufungsgericht in Virginia hat einen Mann freigesprochen, der in 1. Instanz wegen des Besitzes von 100 Gramm Marihuana als mutmaßlicher Drogenhändler verurteilt worden war. Das Urteil wurde aufgehoben, weil das Gericht die von der Polizei im Auto des Verurteilten gefundenen Beweisstücke nicht anerkennen durfte. Die Polizisten hatten den Mann im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und dabei auf dem Beifahrersitz sowie im Fußraum eine Vielzahl von CDs entdeckt. Aufgrund der Trainingsmaßnahmen, die die Polizisten von Seiten der Musikindustrie erhalten hatten, war ihnen schnell klar, dass es sich bei diesen CDs um Raubkopien handeln musste. Denn die CDs waren in dünneren Hüllen verpackt und "verschwommen beschriftet". In diesen Raupkopien erkannten die Beamten aber rein juristisch eine Begründung für die weitere Durchsuchung des Fahrzeugs, bei der dann auch das Marihuana entdeckt wurde. Doch diese Begründung akzeptierte das Berufungsgericht nicht. Der bloße Umstand, dass die CDs "homemade" waren, rechtfertigte nach Meinung der Richter nicht die Durchsuchung des Autos. Die Polizei war also rechtswidrig in den Besitz der Drogen gekommen. Daher durfte das Marihuana vom Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden. Als der Mann von der Polizei angehalten wurde, hantierte er übrigens mit einer Waffe, um sie für die Polizisten gut sichtbar auf dem Beifahrersitz zu platzieren. Diese Waffe durfte er allerdings legal mit sich führen und sie wurde - im Unterschied zu den CDs - von der Polizei auch nicht zur Begründung einer weitergehenden Kontrolle genannt.
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sent by Jtranz
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06.06.2006
Gebrannte CDs kein Durchsuchungsgrund
Ein Berufungsgericht in Virginia hat einen Mann freigesprochen, der in 1. Instanz wegen des Besitzes von 100 Gramm Marihuana als mutmaßlicher Drogenhändler verurteilt worden war. Das Urteil wurde aufgehoben, weil das Gericht die von der Polizei im Auto des Verurteilten gefundenen Beweisstücke nicht anerkennen durfte. Die Polizisten hatten den Mann im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und dabei auf dem Beifahrersitz sowie im Fußraum eine Vielzahl von CDs entdeckt. Aufgrund der Trainingsmaßnahmen, die die Polizisten von Seiten der Musikindustrie erhalten hatten, war ihnen schnell klar, dass es sich bei diesen CDs um Raubkopien handeln musste. Denn die CDs waren in dünneren Hüllen verpackt und "verschwommen beschriftet". In diesen Raupkopien erkannten die Beamten aber rein juristisch eine Begründung für die weitere Durchsuchung des Fahrzeugs, bei der dann auch das Marihuana entdeckt wurde. Doch diese Begründung akzeptierte das Berufungsgericht nicht. Der bloße Umstand, dass die CDs "homemade" waren, rechtfertigte nach Meinung der Richter nicht die Durchsuchung des Autos. Die Polizei war also rechtswidrig in den Besitz der Drogen gekommen. Daher durfte das Marihuana vom Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden. Als der Mann von der Polizei angehalten wurde, hantierte er übrigens mit einer Waffe, um sie für die Polizisten gut sichtbar auf dem Beifahrersitz zu platzieren. Diese Waffe durfte er allerdings legal mit sich führen und sie wurde - im Unterschied zu den CDs - von der Polizei auch nicht zur Begründung einer weitergehenden Kontrolle genannt.
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posted by Woodrow at 6/09/2006 09:43:00 PM
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