2005-10-15

[VG News] Verbot (!) von diversen Videospielen in den USA

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Amerika in Aufruhr - Kampf der Giganten um schärfere Jugendschutzgesetze

(Daniel) Das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten befindet sich mal wieder im Krieg. Doch diesmal tobt der Kampf auf eigenem Boden, oder vielmehr in den Gerichtsgebäuden der USA. Die bevorstehende Verschärfung der Jugendschutzgesetze ruft hochrangige Verbands-Vertreter von Spiele-Industrie und Händlern auf den Plan und löst eine Klagewelle ohnegleichen aus.

Stein des Anstoßes war ein Gesetzesentwurf des Abgeordneten Leland Yee. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Verkauf und Verleih von Spielen mit gewalttätigen oder sexuellen Inhalten an Minderjährige ab Anfang 2006 verboten wird. Bei Verstößen sollen bis zu 1000 Dollar Geldstrafe drohen.

Die genaue Definition der in Frage kommenden Titel lautet:
"Verboten wird der Verkauf von Spielen in denen sexuelle Handlungen mit menschenähnlichen Spielfiguren nachgestellt werden oder aber menschenähnliche Figuren getötet oder verletzt werden können."
Allein diese Definition bringt die Händler- und Entwicklerverbände ins Schwitzen.
Laut US-Medien treffe die Beschreibung auf so ziemlich jedes Spiel mit einem Mature-Rating (frei ab 17 Jahren) und auf zahlreiche Games mit einem Teen-Rating (frei ab 12 Jahren) zu.

Am 7. Oktober unterschrieb Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger diesen Gesetzesentwurf und zog sich damit den Zorn der "Entertainment Software Association" (ESA) - dem amerikanischen Branchenverband der Software-Industrie - zu.
Auch der Händlerverband "IEMA" geht auf die Barrikaden

Die "ESA" kündigte nun rechtlichen Widerstand gegen das Gesetz Namens AB 1179 an.
Ihrer Ansicht nach steht der Entwurf im Widerspruch zur amerikanischen Verfassung.
Sie beruft sich auf das unveräußerliche Recht der freie Meinungsäußerung in Bild Schrift und Ton. Ihre Hoffnung: bereits in der Vergangenheit konnten ähnliche Gesetze in verschiedenen US-Bundesstaaten auf dieser Rechtsgrundlage in letzter Minute gekippt werden.
Dazu wörtlich der ESA-Präsident Lowenstein:

"AB 1179 bestraft die Händler und wenn das Gesetz erstmal gerichtlich gestoppt wurde, hat es auch noch Steuergelder verschwendet."

Im Bundesstaat Michigan reichte die "ESA" bereits Klage wegen eines ähnlichen Gesetzes ein.

Doch auch andere Verbände blasen zum Angriff.
Die "Interactive Entertainment Merchants Association" (kurz: IEMA) - der Dachverband der Video- und Computerspielehändler in den USA - kündigte nun an, der "ESA" in ihrem Kampf vor Gericht zu unterstützen.
Vertreter der IEMA zeigten sich von Gouverneur Schwarzenegger enttäuscht.
Weiter sagten sie, dass die Mitglieder der "IEMA" bereits heute auf freiwilliger Basis auf einen Verkauf von Spielen, die mit einem "M" (für "Mature") gekennzeichnet sind, an Jugendliche verzichteten. Man hatte gehofft, dass der Gesetzgeber eine aktive Rolle bei der Aufklärung von Eltern und Kindern zum Thema "freiwilliges Kennzeichnungssystem" einnehmen würde.
Stattdessen schwingt die Regierung nun den Hammer.
Man erklärte, dass die IEMA jedoch auch weiterhin auf die Kennzeichnung durch das "Entertainment Software Rating Board" (ESRB) - das US-Pendant zur deutschen USK - bauen werde.

In der Vergangenheit war das "ESRB" in die Kritik geraten. Leland Yee - der Abgeordnete der das umstrittene Gesetz ins Leben gerufen hatte - unterstellte dem "ESRB" im Rahmen der "San Andreas-Affäre", eine "Marionette" der Spieleindustrie zu sein. Yee stellte die Behauptung auf, dass eingestufte Games gar nicht angespielt worden seien.
Da in den USA die Kennzeichnung von Spielen freiwillig ist und sich dieses System als nicht sehr zuverlässig erwiesen hat, scheint eine Veränderung des Jugendschutzgesetzes notwendig zu sein.

Ob also die Klage der "ESA" vor Gericht bestehen kann wird sich in den nächsten Wochen zeigen.
Klar ist jedoch, dass die Debatte um eine Verschärfung der Jugendschutzgesetze einen neuen Höhepunkt erreicht hat.
Sollte die Klage abgewiesen werden, gelten für den Verkauf von Videospielen in denen menschenunwürdige Handlungen verübt werden, Gewalt verherrlicht wird, oder sexuelle Handlungen gezeigt werden, Geldstrafen von bis zu 1.000 Dollar.
Zum Vergleich: Bei Verstoß gegen die altersgerechte Abgabe im Laden sieht der deutsche Gesetzgeber Ordnungsgelder von bis 50.000 Euro vor.
>> Q: http://www.giga.de/index.php?storyid=126691

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